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Rev. 5.2 / 03.05.2006

 

Qualitätszertifikat "Unternehmensberater CMC / BDU"
an Ralph P. Obersteiner verliehen

 

Ralph P. Obersteiner wurde mit Wirkung vom 26.04.2006 der Titel "Unternehmensberater CMC / BDU" (Certified Management Consultant) verliehen.

 

Die Urkunde können Sie hier einsehen.

 

Aufnahme und Mitgliedschaft im BDU sind an sehr strenge Vorgaben geknüpft.

 

So müssen freiberufliche Berater zum Beispiel mindestens fünf Jahre praktische Erfahrung, hiervon wenigstens drei Jahre in selbstständiger Tätigkeit, drei qualifizierte Kundenreferenzen und zwei Referenzen aus dem Kreise der Verbandsmitglieder nachweisen.

 

Beratungsgesellschaften müssen noch zusätzliche Bedingungen erfüllen. Sie müssen den beratend tätigen Mitarbeitern die eigenverantwortliche und unabhängige Beratung ohne Einflussnahme branchenfremder Eigentümer ermöglichen.

 

Darüber hinaus tragen strenge Berufsgrundsätze und Verhaltenscodices des BDU dazu bei, Maßstäbe der Seriosität und Kompetenz für die gesamte Branche zu setzen. Seit 1998 gibt es die Möglichkeit, für Inhaber, Partner und Mitarbeiter von BDU-Unternehmensberatungen in Deutschland den international anerkannten Titel "Unternehmensberater CMC/BDU" (Certified Management Consultant ) zu erhalten. Dieser personenbezogene Titel ist an den Nachweis einer 3- bis 8-jährigen Berufserfahrung als Unternehmensberater (je nach Vorbildung und Berufspraxis in anderen Branchen), die Präsentation von 3 Beratungsprojekten sowie ein strukturiertes Fachinterview gebunden. Informationen hierzu und das aktuelle Register aller Unternehmensberater CMC/BDU finden Sie hier.

 

Unternehmensberater CMC/BDU (Certified Management Consultant)

 

Im Jahre 1995 ist der BDU dem International Council of Management Consulting Institutes (ICMCI) beigetreten, der weltweiten Vereinigung zur Qualitätssicherung in der Unternehmensberatung. Der Branchenverband ist damit berechtigt, für Deutschland nach bestimmten Kriterien den international anerkannten Titel "Unternehmensberater CMC/BDU" zu verleihen. Die Wiege der "Certified Management Consultants" steht in Amerika. Dort sind inzwischen auch die meisten "CMCs" registriert (Kanada und USA 4.000, Europa 3.000).

 

Der Titel "Unternehmensberater CMC/BDU" ist im Gegensatz zur BDU-Mitgliedschaft auf die Person des Beraters bezogen, wird aber nur an Unternehmensberater verliehen, deren Unternehmensberatung Mitglied im BDU ist. Der Titel wird bei Ausscheiden aus dem Unternehmen oder im Falle der Nichtzulassung zur Rezertifizierung, die alle 3 Jahre erfolgt, aberkannt.

 

Persönliche Voraussetzungen für die Verleihung des Titels

 

  1. Grundanforderungen an Berufsabschluss und Berufserfahrung


    Unternehmensberater ohne Berufserfahrung in anderen Wirtschaftsbereichen

     

Berufsabschluss

Anschließende hauptberufliche Praxis in einer Unternehmensberatung

Praktiker
(ohne berufsakademischen Abschluss)

8 Jahre

Berufsakademischer Abschluss

5 Jahre

Fachhochschulstudium

4 Jahre

Hochschulabschluss

4 Jahre

MBA International Management Consulting
(inkl. 2 Jahre UB-Berufspraxis)

1 Jahr

     

      Unternehmensberater mit Berufserfahrung in anderen Wirtschaftsbereichen

     

Berufsabschluss

Anschließende hauptberufliche Praxis

Anschließende hauptberufliche Praxis in einer Unternehmens-beratung

Praktiker
(ohne berufsakademischen Abschluss)

6 Jahre

5 Jahre

Berufsakademischer Abschluss

4 Jahre

4 Jahre

Fachhochschulabschluss

4 Jahre

3 Jahre

Hochschulabschluss

2 Jahre

3 Jahre

 

  1. Hauptberufliche Praxis (mindestens 150 Tage pro Jahr)

    Vom ICMCI wird weltweit die hauptberufliche Praxis in einer Unternehmensberatung bei einer Mindestanzahl von 150 Beratungstagen à 8 Stunden gesehen.

    Maximal ¼ der o.g. Mindestanforderungen an die Berufserfahrungsjahre in der Unternehmensberatung darf auf die Stellung als Beratungsassistent oder Junior-Berater entfallen.

 

  1. Regelmäßige Fortbildung (mindestens 30 Stunden pro Jahr)

    Von einem qualifizierten Unternehmensberater wird erwartet, dass er dem Klienten einen Mehrwert leistet. Dies ist nur möglich, wenn der Berater sich regelmäßig in seinem Fachgebiet auf dem "Stand von Wissenschaft und Technik" hält. Die Anforderung des ICMCI von 30 Stunden Fortbildung pro Jahr ist dabei niedrig angesetzt.

 

  1. Fachinterviews

    Fachliches Interview durch zwei Unternehmensberater CMC/BDU und Abgabe einer positiven schriftlichen Stellungnahme durch die Interviewer.

    Die Interviewer erhalten einen Gesprächsleitfaden vom BDU, in dem die zu besprechenden und zu beurteilenden Kriterien aufgeführt sind.

    Maximal einer der beiden Fachinterviewer darf ein Partner/Vorgesetzter/Kollege aus Ihrem eigenen Beratungsunternehmen sein. Als zweiter Interviewer muss ein neutraler externer Unternehmensberater CMC/BDU fungieren.

    Auf die Durchführung der externen Fachinterviews kann verzichtet werden, wenn die Unternehmensberatung ein geeignetes Personalbeurteilungssystem unterhält. Anstelle der Stellungnahme des externen Fachinterviewers ist die Beschreibung des Personalbeurteilungssystems einzureichen.

 

  1. Einzureichende Unterlagen

    Antrag auf Verleihung des Titels „Unternehmensberater CMC/BDU“ mit Anlagen I bis III
    aktueller tabellarischer Lebenslauf
    Nachweis zu mindestens 30 Stunden Fortbildung im vergangenen Kalenderjahr
    Beschreibungen (auch anonymisiert) von 3 Beratungsprojekten, die vom Antragsteller geleitet wurden, mit Angabe über Bearbeitungszeitpunkt und Volumen des Projektes sowie Darstellung der Aufgabenstellung, des Konzeptes, Ergebnis- / Zielsetzung und Kundennutzen
    schriftliche Stellungnahme über zwei Fachinterviews durch die Interviewer (mindestens ein Interviewer muss ein neutraler externer Unternehmensberater CMC/BDU sein)
    ggf. Beschreibung des Personalbeurteilungssystems der Unternehmensberatung
    polizeiliches Führungszeugnis
    Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO (bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Gewerbe- bzw. Wirtschaftsamt zu beantragen)

 

Personenkreis

Der Titel "Unternehmensberater CMC/BDU" darf grundsätzlich nur im Rahmen der Berufsausübung für eine BDU-Unternehmensberatung verwendet werden. Ist der Unternehmensberater z. B. ehrenamtlich Vorsitzender eines Fußballclubs oder Gesellschafter bzw. Geschäftsführer eines Immobilien-Fonds, darf der Titel nicht auf den entsprechenden Visitenkarten oder Briefbögen geführt werden.

1. Inhaber / Geschäftsführer BDU-Unternehmensberatung
Die BDU-Mitgliedschaft ist eine Firmenmitgliedschaft. Sie bezieht sich auf die rechtliche Einheit, die Vertragspartner des Klienten ist. Allerdings müssen die Aufnahmevoraussetzungen von einer Person erfüllt sein. Die seit 1995 nochmals strenger gewordenen Aufnahmevoraussetzungen entsprechen den Anforderungen des ICMCI für die Titelvergabe CMC.

2. Partner / Mitarbeiter BDU-Unternehmensberatung
Seit Frühjahr 1999 wird das CMC Zertifikat auch für Partner/Mitarbeiter von BDU-Mitgliedsunter­nehmensberatungen angeboten. Der Titel "Unternehmensberater CMC/BDU" und die Eintragung ins Berufsregister bleibt nur solange erhalten, wie der Mitarbeiter für die BDU-Unternehmensberatung tätig ist, bzw. wie die Unternehmensberatung BDU-Mitglied ist. Die Verleihung des Titels ist nur an Inhaber, Gesellschafter oder fest angestellte Mitarbeiter möglich. Der Titel kann nicht von freien Mitarbeitern erworben und geführt werden.

3. BDU-Externe
Unternehmensberater, die nicht einem BDU-Mitgliedsunternehmen angehören, können nicht Unternehmensberater CMC/BDU werden.
 


Öffentlich einsehbares Register
Alle Unternehmensberater, die in Deutschland als „Unternehmensberater CMC/BDU“ registriert sind, werden in einem öffentlich zugänglichen Register genannt. Die Angaben der Unternehmensberater können dann von den Mandanten problemlos überprüft werden.

 

Rundstempel / Siegel
Mit der Vergabe des Titels erstellt der BDU dem Unternehmensberater CMC/BDU einen individuellen Rundstempel als Siegel. Dieser Rundstempel entspricht dem folgenden Muster:

 

 

Der Rundstempel muss im Original an den BDU zurückgegeben werden, wenn die Erlaubnis zum Tragen des Titels "Unternehmensberater CMC/BDU" entfallen ist. Der BDU bleibt Eigentümer des Stempels und behält das Herausgaberecht.

 

Rezertifizierung
Alle 3 Jahre wird eine Rezertifizierung zur Erhaltung des Titels durchgeführt. Sie besteht aus einer schriftlichen Selbstauskunft.

 

Sanktionsmöglichkeiten/-gremium
Wenn ein Unternehmensberater CMC/BDU gegen die Berufsregeln verstößt, wird der BDU-Ehrenrat den Fall bearbeiten und entsprechend der BDU-Ehrengerichtsordnung eine Entscheidung treffen. Dieses Berufsgericht ist zusammengesetzt aus 2 Beratern und einem Vorsitzenden (Jurist).
 


Das Berufsgericht kann aussprechen:

Warnung

Verweis

Ausschluss

 

Die ersten beiden Maßnahmen werden nach 5 Jahren aus dem internen Register gelöscht. Bei Ausschluss besteht nach 5 Jahren Möglichkeit zur Wiederaufnahme.

 

KoMpetent. VertrAulich. VerlässliCh. DiskRet. ErfOlgreich.

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