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Qualitätszertifikat "Unternehmensberater CMC
/ BDU"
an Ralph P. Obersteiner verliehen
Ralph P. Obersteiner wurde mit Wirkung vom 26.04.2006 der
Titel "Unternehmensberater CMC / BDU" (Certified
Management Consultant) verliehen.
Die Urkunde können Sie
hier einsehen.
Aufnahme und Mitgliedschaft im BDU sind an
sehr strenge Vorgaben geknüpft.
So müssen freiberufliche Berater zum Beispiel mindestens
fünf Jahre praktische Erfahrung, hiervon wenigstens drei Jahre in
selbstständiger Tätigkeit, drei qualifizierte Kundenreferenzen und zwei
Referenzen aus dem Kreise der Verbandsmitglieder nachweisen.
Beratungsgesellschaften müssen noch zusätzliche Bedingungen
erfüllen. Sie müssen den beratend tätigen Mitarbeitern die eigenverantwortliche
und unabhängige Beratung ohne Einflussnahme branchenfremder Eigentümer
ermöglichen.
Darüber hinaus tragen strenge
Berufsgrundsätze und Verhaltenscodices des
BDU dazu bei, Maßstäbe der Seriosität und Kompetenz für die gesamte
Branche zu setzen. Seit 1998 gibt es die Möglichkeit, für Inhaber, Partner und
Mitarbeiter von BDU-Unternehmensberatungen in Deutschland den international
anerkannten Titel "Unternehmensberater CMC/BDU" (Certified Management Consultant
) zu erhalten. Dieser personenbezogene Titel ist an den Nachweis einer 3- bis
8-jährigen Berufserfahrung als Unternehmensberater (je nach Vorbildung und
Berufspraxis in anderen Branchen), die Präsentation von 3 Beratungsprojekten
sowie ein strukturiertes Fachinterview gebunden. Informationen hierzu und das
aktuelle Register aller Unternehmensberater CMC/BDU finden Sie
hier.
Unternehmensberater CMC/BDU (Certified
Management Consultant)
Im Jahre 1995 ist der BDU dem International Council of
Management Consulting Institutes (ICMCI)
beigetreten, der weltweiten Vereinigung zur Qualitätssicherung in der
Unternehmensberatung. Der Branchenverband ist damit berechtigt, für Deutschland
nach bestimmten Kriterien den international anerkannten Titel
"Unternehmensberater CMC/BDU" zu verleihen. Die
Wiege der "Certified Management Consultants"
steht in Amerika. Dort sind inzwischen auch die meisten "CMCs" registriert
(Kanada und USA 4.000, Europa 3.000).
Der Titel "Unternehmensberater CMC/BDU" ist im Gegensatz
zur BDU-Mitgliedschaft auf die Person des Beraters bezogen, wird aber nur an
Unternehmensberater verliehen, deren Unternehmensberatung Mitglied im BDU ist.
Der Titel wird bei Ausscheiden aus dem Unternehmen oder im Falle der
Nichtzulassung zur Rezertifizierung, die alle 3 Jahre erfolgt, aberkannt.
Persönliche Voraussetzungen für die
Verleihung des Titels
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Grundanforderungen an
Berufsabschluss und Berufserfahrung
Unternehmensberater ohne Berufserfahrung in anderen
Wirtschaftsbereichen
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Berufsabschluss |
Anschließende hauptberufliche Praxis in einer Unternehmensberatung |
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Praktiker
(ohne berufsakademischen Abschluss) |
8 Jahre |
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Berufsakademischer
Abschluss |
5 Jahre |
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Fachhochschulstudium |
4 Jahre |
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Hochschulabschluss |
4 Jahre |
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MBA International
Management Consulting
(inkl. 2 Jahre UB-Berufspraxis) |
1 Jahr |
Unternehmensberater mit
Berufserfahrung in anderen Wirtschaftsbereichen
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Berufsabschluss |
Anschließende
hauptberufliche Praxis |
Anschließende
hauptberufliche Praxis in einer Unternehmens-beratung |
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Praktiker
(ohne berufsakademischen Abschluss) |
6 Jahre |
5 Jahre |
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Berufsakademischer
Abschluss |
4 Jahre |
4 Jahre |
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Fachhochschulabschluss |
4 Jahre |
3 Jahre |
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Hochschulabschluss |
2 Jahre |
3 Jahre |
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Hauptberufliche Praxis
(mindestens 150 Tage pro Jahr)
Vom ICMCI wird weltweit die hauptberufliche Praxis in einer
Unternehmensberatung bei einer Mindestanzahl von 150 Beratungstagen à 8
Stunden gesehen.
Maximal ¼ der o.g. Mindestanforderungen an die Berufserfahrungsjahre in der
Unternehmensberatung darf auf die Stellung als Beratungsassistent oder
Junior-Berater entfallen.
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Regelmäßige Fortbildung
(mindestens 30 Stunden pro Jahr)
Von einem qualifizierten Unternehmensberater wird erwartet,
dass er dem Klienten einen Mehrwert leistet. Dies ist nur möglich, wenn der
Berater sich regelmäßig in seinem Fachgebiet auf dem "Stand von Wissenschaft
und Technik" hält. Die Anforderung des ICMCI von 30 Stunden Fortbildung pro
Jahr ist dabei niedrig angesetzt.
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Fachinterviews
Fachliches Interview durch zwei Unternehmensberater CMC/BDU
und Abgabe einer positiven schriftlichen Stellungnahme durch die
Interviewer.
Die Interviewer erhalten einen Gesprächsleitfaden vom BDU, in dem die zu
besprechenden und zu beurteilenden Kriterien aufgeführt sind.
Maximal einer der beiden Fachinterviewer darf ein
Partner/Vorgesetzter/Kollege aus Ihrem eigenen Beratungsunternehmen sein.
Als zweiter Interviewer muss ein neutraler externer Unternehmensberater
CMC/BDU fungieren.
Auf die Durchführung der externen Fachinterviews kann verzichtet werden,
wenn die Unternehmensberatung ein geeignetes Personalbeurteilungssystem
unterhält. Anstelle der Stellungnahme des externen Fachinterviewers ist die
Beschreibung des Personalbeurteilungssystems einzureichen.
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Einzureichende Unterlagen
Antrag auf Verleihung des Titels „Unternehmensberater
CMC/BDU“ mit Anlagen I bis III
aktueller tabellarischer Lebenslauf
Nachweis zu mindestens 30 Stunden Fortbildung im vergangenen Kalenderjahr
Beschreibungen (auch anonymisiert) von 3 Beratungsprojekten, die vom
Antragsteller geleitet wurden, mit Angabe über Bearbeitungszeitpunkt und
Volumen des Projektes sowie Darstellung der Aufgabenstellung, des Konzeptes,
Ergebnis- / Zielsetzung und Kundennutzen
schriftliche Stellungnahme über zwei Fachinterviews durch die
Interviewer (mindestens ein Interviewer muss ein neutraler externer
Unternehmensberater CMC/BDU sein)
ggf. Beschreibung des Personalbeurteilungssystems der Unternehmensberatung
polizeiliches Führungszeugnis
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO (bei dem für Ihren
Wohnsitz zuständigen Gewerbe- bzw. Wirtschaftsamt zu beantragen)
Personenkreis
Der Titel "Unternehmensberater CMC/BDU" darf grundsätzlich nur im Rahmen der
Berufsausübung für eine BDU-Unternehmensberatung verwendet werden. Ist der
Unternehmensberater z. B. ehrenamtlich Vorsitzender eines Fußballclubs oder
Gesellschafter bzw. Geschäftsführer eines Immobilien-Fonds, darf der Titel nicht
auf den entsprechenden Visitenkarten oder Briefbögen geführt werden.
1. Inhaber / Geschäftsführer BDU-Unternehmensberatung
Die BDU-Mitgliedschaft ist eine Firmenmitgliedschaft. Sie bezieht sich auf die
rechtliche Einheit, die Vertragspartner des Klienten ist. Allerdings müssen die
Aufnahmevoraussetzungen von einer Person erfüllt sein. Die seit 1995 nochmals
strenger gewordenen Aufnahmevoraussetzungen entsprechen den Anforderungen des
ICMCI für die Titelvergabe CMC.
2. Partner / Mitarbeiter BDU-Unternehmensberatung
Seit Frühjahr 1999 wird das CMC Zertifikat auch für Partner/Mitarbeiter von
BDU-Mitgliedsunternehmensberatungen angeboten. Der Titel "Unternehmensberater
CMC/BDU" und die Eintragung ins Berufsregister bleibt nur solange erhalten, wie
der Mitarbeiter für die BDU-Unternehmensberatung tätig ist, bzw. wie die
Unternehmensberatung BDU-Mitglied ist. Die Verleihung des Titels ist nur an
Inhaber, Gesellschafter oder fest angestellte Mitarbeiter möglich. Der Titel
kann nicht von freien Mitarbeitern erworben und geführt werden.
3. BDU-Externe
Unternehmensberater, die nicht einem BDU-Mitgliedsunternehmen angehören, können
nicht Unternehmensberater CMC/BDU werden.
Öffentlich einsehbares Register
Alle Unternehmensberater, die in Deutschland als „Unternehmensberater CMC/BDU“
registriert sind, werden in einem öffentlich zugänglichen Register
genannt. Die Angaben der Unternehmensberater können dann von den Mandanten
problemlos überprüft werden.
Rundstempel / Siegel
Mit der Vergabe des Titels erstellt der BDU dem Unternehmensberater CMC/BDU
einen individuellen Rundstempel als Siegel. Dieser Rundstempel entspricht dem
folgenden Muster:

Der Rundstempel muss im Original an den BDU zurückgegeben
werden, wenn die Erlaubnis zum Tragen des Titels "Unternehmensberater CMC/BDU"
entfallen ist. Der BDU bleibt Eigentümer des Stempels und behält das
Herausgaberecht.
Rezertifizierung
Alle 3 Jahre wird eine Rezertifizierung zur Erhaltung des Titels durchgeführt.
Sie besteht aus einer schriftlichen Selbstauskunft.
Sanktionsmöglichkeiten/-gremium
Wenn ein Unternehmensberater CMC/BDU gegen die Berufsregeln verstößt, wird der
BDU-Ehrenrat den Fall bearbeiten und entsprechend der BDU-Ehrengerichtsordnung
eine Entscheidung treffen. Dieses Berufsgericht ist zusammengesetzt aus 2
Beratern und einem Vorsitzenden (Jurist).
Das Berufsgericht kann aussprechen:
Warnung
Verweis
Ausschluss
Die ersten beiden Maßnahmen werden nach 5 Jahren aus dem
internen Register gelöscht. Bei Ausschluss besteht nach 5 Jahren Möglichkeit zur
Wiederaufnahme.
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